Corona-Überbrückungsbeihilfe - Begünstigte Betriebe und Fixkosten einfach ermitteln

Teil des zum 29.06.2020 beschlossenen Konjunkturpakets ist die Überbrückungshilfe für Betriebe, die von den Corona-Einschränkungen erheblich betroffen sind. Anträge können nicht von den Betrieben selbst, sondern nur von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern für ihre betroffenen Mandanten gestellt werden. Zunächst geht es darum, die "antragsfähigen" Mandanten zu ermitteln. Die wohl relevanteste Einschränkung ergibt sich daraus, dass erhebliche Umsatzrückgänge infolge der Corona-Krise vorhanden sein müssen. Als Maßstab dazu werden die Umsatzerlöse aus den Monaten April+Mai (Summe aus beiden Monaten) von 2019 denen von 2020 gegenübergestellt. Wenn diese Umsatzerlöse sich um mindestens 60 Prozent verringert haben, kommt der Mandant für den Antrag in Frage. Mit der monatsweisen BWA mit Vorjahresvergleich lassen sich diese Zahlen im nlb-Programm rasch ermitteln, siehe Bild.
Auch für den eigentlichen Antrag ist die monatsweise BWA nützlich, denn damit lassen sich leicht die Umsätze für Juni bis August 2019 ermitteln, die dann im Antrag den geschätzten Umsätzen für Juni bis August 2020 (=Förderzeitraum) gegenübergestellt werden. Besonders nützlich ist dann die Programmunterstützung für die Ermittlung bzw. Schätzung der Fixkosten. Dazu wurden von der nlb Buchungsauszüge mit den in Frage kommenden Kontenbereichen vordefiniert. Näheres dazu erfahren Sie in der Updateinfo, die zum heute (14.07.2020) freigegebenen Programmstand 3.80.042 erscheint - oder nachträglich auch über "Hilfe-Was ist neu" aufgerufen werden kann.