Neue Gewinngrenze

Gewinngrenze für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen:

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden wesentliche Änderungen am § 7g EStG vorgenommen. Unter anderem wurde eine einheitliche Gewinngrenze in Höhe von 200.000,- € für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträgen eingeführt, welche die bisherigen Größenmerkmale ersetzt und einheitlich für alle Einkunftsarten gültig ist.

Diese neue Gewinngrenze wird im nlb-Programm unterstützt. Es erfolgt eine automatische Berechnung des Gewinns gem. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG. Bei einer Überschreitung der Gewinngrenze werden entsprechende Verarbeitungshinweise bei der Erstellung des Jahresabschlusses ausgewiesen, welche die fälschliche Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen oder Sonderabschreibungen bestmöglich unterbindet.