Hinterlegung/Offenlegung

Die mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01. August 2022 notwendigen Anpassungen im Bereich der Hinterlegung/Offenlegung wurden ab der Version 3.90.046 umgesetzt. So hat die Hinterlegung/Offenlegung nicht mehr beim Bundesanzeiger, sondern beim Unternehmensregister zu erfolgen. Von den Anpassungen des DiRUG sind alle Wirtschaftsjahre betroffen, welche nach dem 31.12.2021 beginnen.

Der bekannte Menüpunkt „Jahresabschluss-Hinterlegung, Offenlegung“ bleibt unverändert bestehen und wird auch für die neue Hinterlegung/Offenlegung verwendet. Je nachdem welches Wirtschaftsjahr aktiv ist, öffnet die dazu passende Offenlegung/Hinterlegung automatisch. Es werden sowohl Offenlegungen als auch Hinterlegungen sowie alle Größenklassen, erstmals auch mittelgroße und große, unterstützt. Liquidationseröffnungsbilanzen sind weiterhin möglich. Auch die bereits bekannte Größenklassenprüfung ist weiterhin verfügbar. Mit Hilfe eines übersichtlichen Assistenten wird der Anwender durch die einzelnen Schritte geführt. Zusätzlich kann im Menüpunkt eine Kurzanleitung aufgerufen werden, in welcher die einzelnen Schritte detailliert erläutert sind.