Stoffstrombilanz aus nlb-Buchhaltungsdaten

Seit 1.1.2018 gilt die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV), die praktisch für alle größeren viehhaltenden Betriebe zur Anwendung kommt. Diese Betriebe müssen zukünftig alles dokumentieren, was in den Betrieb an Stickstoff und Phosphor hinein- und hinausgeht. Eine ideale Basis dafür ist die Buchführung, da dort die zugrundeliegenden Zukäufe und Verkäufe ohnehin schon erfasst werden und die Belege dazu vorhanden sind.

Bei Verwendung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsjahres ist die StoffBilV erstmals für 2018/19 anzuwenden. Die nlb hat jetzt schon Vorkehrungen getroffen, dass die benötigten Angaben dann bei den Zu- und Verkäufen enthalten sind und schließlich auch in die Stoffstrombilanz münden. Umfangreiche Vor- und Standardbelegungen werden dafür sorgen, dass nur ein minimaler Zusatzaufwand in der Buchhaltung entsteht.

Weiterhin verpflichtend ist die Aufstellung des Nährstoffvergleichs nach DÜV 2007 als Feld-Stall-Bilanz. Hierfür steht für Buchstellen und Landwirte die nlb-Software AssNPK zur Verfügung.