Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben mit Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft u.a., die bestimmte Grenzen (Umsatz 600.000 Euro, Gewinn 60.000 Euro) unterschreiten, sind nicht zur Buchführung mit Betriebsvermögensvergleich (Bilanz, GuV) verpflichtet. Für solche Unternehmen kommt in der Praxis besonders die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) in Frage.
Das Programm AssENUS ist speziell für die EÜR ausgelegt und beschränkt sich in sinnvoller Weise auf die dafür erforderlichen Eingaben. Als Ergebnis kann das amtlich anerkannte EÜR-Formular mit fertig ausgefüllten Formularfeldern gedruckt und per ELSTER versendet werden; alternativ ist auch eine besonders anschauliche, nach Kontengruppen geordnete Druckauswertung möglich.
AssENUS bietet Ihnen: