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Kontennachweise Einnahmen-Überschussrechnung

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung ist die Übertragung von Kontennachweisen ab der Version 3.90.035 optional möglich. Diese Funktion steht erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2020 zur Verfügung. Damit Kontennachweise übermittelt werden, muss in dem Menüpunkt „Einnahmen-Überschussrechnung“ die entsprechende Einstellung gewählt werden.