Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte (§ 24 UStG)
Die im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 beschlossene Absenkung des Durchschnittsteuersatzes gemäß § 24 UStG Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf 8,4 % ab 06.12.2024 sowie 7,8 % ab 01.01.2025 wurde im Programm umgesetzt.
Für 8,4 % wurde der Steuerschlüssel 306, für 7,8 % der Steuerschlüssel 307 neu eingeführt.