Wachstumschancengesetz

Nach langen Verhandlungen wurde am 27.03.2024 das Wachstumschancengesetz verkündet. Aufgrund der Gesetzesanpassungen wurden die notwendigen Programmänderungen vorgenommen und mit dem Programmstand 3.90.077 am 17. April bereitgestellt.

Folgende Bereiche wurden angepasst:

  • Wiedereinführung der degressiven AfA vom 01.04.2024 bis 31.12.2024
     
  • Erhöhung der Sonderabschreibung gem. § 7g Abs. 5 EStG
     
  • Degressive Abschreibung für Wohngebäude gem. § 7b Abs. 5 EStG
     
  • Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau gem. § 7b EStG