Anlagevermögen zusammenführen

Sofern bei einem Betrieb das Anlagevermögen von zwei oder mehr Betrieben zusammengeführt werden soll, z. B. Gesamthandsbilanz und Sonderbilanz gehen in ein Einzelunternehmen über, kann hierfür der neu eingeführte Menüpunkt Anfangsbilanz > Anlagevermögen zusammenführen verwendet werden.

Damit Daten übernommen werden können muss ein Bilanzanschluss bestehen. Entsprechend können beispielsweise die Schlussbilanzen zum 30.06.2023 in eine Anfangsbilanz zum 01.07.2023 übernommen werden. Für den Fall, dass in der Anfangsbilanz bereits Anlagen vorhanden sind, bleiben diese erhalten und werden um die zusätzlichen Anlagen aus der Schlussbilanz ergänzt.