Neuer Menüpunkt zur Grundsteuerreform

Da die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt wurde, hat eine bundesweite Neubewertung auf den Stichtag  01.01.2022 zu erfolgen.

Grundstückseigentümer sind zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts verpflichtet. Dazu bietet der neue Menüpunkt Jahresabschluss > Kalenderjahressteuern > Grundsteuer schnell und übersichtlich sämtliche im nlb-Programm zur Verfügung stehenden Angaben für die Erklärung, z. B. Angaben zu GW-3 – Anlage Land- und Forstwirtschaft und GW-3A – Anlage Tierbestand. Für die Abgabe der Erklärung kooperiert die nlb mit der Firma fino taxtech GmbH und ihrem Produkt „GrundsteuerDigital“. Die Übergabe der Daten zu „GrundsteuerDigital“ sowie die Ausgabemöglichkeit einer CSV-Datei wird in einem weiteren Entwicklungsschritt folgen. Sollten Sie sich für die Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes für ein anderes Programm entschieden haben, können die in diesem Menüpunkt ermittelten Daten als Grundlage zur Eingabe in weitere Programme verwendet werden.

Eine entsprechende Kurzanleitung wird beim Aufruf des Menüpunktes angezeigt.