Stoffstrombilanz

Nach der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) müssen alle größeren viehhaltenden Betriebe alle Zufuhren und Abfuhren von Nährstoffen (Stickstoff und Phosphor) gegenüberstellen, die sog. Stoffstrombilanz. Da es ganz überwiegend um Zu- und Verkäufe geht, ist die Buchführung eine ideale Basis - zumal in der landwirtschaftlichen Buchführung ohnehin mit Mengen erfasst wird. Das Programm nimmt nur noch die (bereits hinterlegten) Nährstoffgehalte dazu und errechnet daraus die Stoffstrombilanz - genau nach Vorschrift. Durch die enge Bindung an die Buchhaltung werden die buchführungsähnlichen Anforderungen der StoffBilV (u.a. Belegnachweise, zeitnahe Erfassung, mehrjährige Aufbewahrung) ohne weiteres erfüllt.

Die Stoffstrombilanz ist in allen nlb-Buchhaltungsprogrammen im Standardumfang enthalten.