Finanzbuchhaltung

Mit der Übernahme der Rechnungsbuchungen in die Kanzleibuchhaltung (AssGEBU) ist die Fakturierung u.a. an den Zahlungsverkehr (Onlinebanking), an die Offene-Posten-Rechnung, an das mehrstufige Mahnwesen und die Abschlusserstellung angeschlossen.

Die in AssGEFA erstellten Abschlags- oder Endrechnungen können automatisch per Lastschrifteneinzug für alle Mandanten eingezogen werden, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Hierzu wird aus den Rechnungsdaten eine Zahlungsverkehrsdatei erzeugt, die mit dem Onlinebanking an die Bank übermittelt werden kann.

Auf der Grundlage der offenen Rechnungen können Mahnschreiben z.B. an säumige Mandanten erstellt werden. Hierzu steht ein fünfstufiges Mahnwesen zur Verfügung. Die vorgegebenen Mahntexte lassen sich individuell abändern, auf Wunsch werden Mahngebühren oder Verzugszinsen aufgeschlagen. Vor dem Ausdruck der Mahnschreiben erlaubt eine geraffte Mahnübersicht eine optimale Kontrolle und ggf. Änderung der Mahnstufe.