Leistungserfassung

In der Leistungserfassung können die Sachbearbeiter die ausgeführten Leistungen und die dafür benötigten Zeiten sofort erfassen. Alle erbrachten Arbeiten werden automatisch in die laufende Rechnung (Auftrag) übernommen, sofern sie dort noch nicht vorhanden sind. Die erfassten Zeiten der Mitarbeiter dienen als Grundlage für die Gebührenkalkulation und der Kosten- und Erfolgskontrolle der Buchstelle.

Die Gegenstandswerte für die Gebührenberechnung gemäß § 39 der StBGebV werden von AssGEFA berechnet. Die dazu notwendigen Angaben (Umsätze, Flächen usw.) können eingegeben oder direkt aus der Buchhaltung des Mandanten (AssBILA) übernommen werden.