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Corona-Überbrückungshilfe III - benötigte Zahlen aus der Buchführung ermitteln

Bereits für die Corona-Überbrückungshilfen I und II konnten aus der nlb-Buchführung (BWA,Buchungsauszüge) wichtige benötigte Zahlen abgeleitet werden. Wegen Ihrer niedrigeren Hürden kommt die aktuelle Überbrückungshilfe III für weitaus mehr Betriebe in Frage, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Umsatzeinbußen erleiden mussten - das können neben gewerblichen Betrieben und Dienstleistern auch landwirtschaftliche Betriebe (z.B. Schweinehalter) sein. Sowohl für die Ermittlung der Umsatzrückgänge als auch für die Zusammenstellung der Fixkosten bieten die nlb-Programme dem Steuerberater wirksame Unterstützung. Näheres erfahren Sie aus der Updateinfo zum Programmstand 3.80.056, der zum 18.03.2021 freigegeben wurde.