Aktuelles

Anpassungsbeihilfe

In diesen Tagen wird die Anpassungsbeihilfe gemäß der Agrarerzeugeranpassungs-
beihilfeverordnung
(AgrarErzAnpBeihV) an alle begünstigten Landwirte ausgezahlt. Die SVLFG zahlt die Anpassungsbeihilfe im Rahmen eines gesetzlichen Auftrages aus.

Diese Zahlung dient zur Abmilderung des Preisanstieges bei Energie, Futter- und Düngemitteln und ist gültig für Betriebe mit Freilandgemüsebau, Obstbau, Weinbau, Hopfenanbau, Hühnermast, Gänsemast, Putenmast, Entenmast, Schweinemast, Ferkelaufzucht, Sauenhaltung, geschützten gärtnerischen Anbau oder Pilzzucht. Es bedarf keines gesonderten Antrages der betroffenen Betriebe, die Bewilligungsbescheide werden von der SVLFG automatisch an die begünstigten Betriebe versandt.


Im nlb-Einheitscode pro ist für die vorstehende Anpassungsbeihilfe der Code 8989 „Sonstige Zuschüsse“ vorgesehen.