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Einnahmen-Überschussrechnung

Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung ist ein eventuell vorhandenes Sonderbetriebsvermögen, anders als bei der E-Bilanz, nicht als eigenständiger Datensatz zu übertragen. Vielmehr erfolgt die Übertragung der Gesamthand und des Sonderbetriebsvermögens in einem Datensatz bzw. einem Formular. Die Angaben des Sonderbetriebsvermögens sind dabei in der „Anlage SE“ sowie der „Anlage AVSE“ zu erfassen. Für jedes Sonderbetriebsvermögen ist eine eigene Anlage SE/AVSE zu füllen.

Ab Programmversion 3.90.035 ist die Übertragung der Anlage SE/AVSE für Veranlagungszeiträume ab 2020 möglich. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.