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Nachreichung digitaler Anlagen zur UStVA

War die Nachreichung digitaler Anlagen bislang nur für die drei Erklärungssteuern E-Bilanz, Einnahmen-Überschussrechnung und Umsatzsteuererklärung möglich, wurde dieser Menüpunkt ab der Programmversion 3.90.042 nun erweitert um die „Sonstige Nachricht“. Diese kann für die Nachreichung digitaler Belege zur Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerdauerfristverlängerung genutzt werden.