Aktuelles

Grundsteuerreform

Die Finanzminister der Länder haben beschlossen die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung bundesweit einmalig von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 zu verlängern. Die nlb hat hierzu einen Grundsteuer-Assistenten, welcher Angaben zu den Stammdaten, der Anlage Land- und Forstwirtschaft sowie der Anlage Tierbestand ausweist. Die enthaltenen Daten können an GrundsteuerDigital übergeben werden.