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Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge

Die Neufassung des § 7c EStG regelt die Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder.

In Wirtschaftsjahren, welche nach dem 31.12.2019 beginnen (KJ 2020 bzw. WJ 2020/2021) stehen in allen pro-Kontenrahmen die neuen Codes 2828, 2848 und 2868 zur Verfügung. Im Kontenrahmen Gewerbe 103 wurde das Konto 00330 und im Kontenrahmen Gewerbe 104 das Konto 00530 für diese Sachverhalte neu eingeführt. Bei diesen Konten kann über das Anlagevermögen unter „Sonderabschreibung“ die maximal 50%ige Sonderabschreibung gemäß § 7c EStG gewählt werden.   

Für „Mietleasing für Elektrofahrzeuge“ steht für die pro-Kontenrahmen der Code 4488 sowie für den Kontenrahmen Gewerbe 103 das Konto 4575 und für den Kontenrahmen Gewerbe 104 das Konto 6565 zur Verfügung.