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Neue Umsatzsteuerschlüssel 0 %

Durch das Jahressteuergesetz 2022 vom 16. Dezember 2022 wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2023 in § 12 Absatz 3 UStG unter bestimmten Voraussetzungen ein Nullsteuersatz auf die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von bestimmten Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, eingeführt.

Für diese Sachverhalte stehen folgende neue Steuerschlüssel zur Verfügung:

100 Steuersatz 0 % für die Verbuchungsarten 1 und 2

040 Innergem. Erwerbe Steuersatz 0 % für die Verbuchungsarten 2, 5 und 6