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Corona-Überbrückungshilfe II / außerordentliche Wirtschaftshilfe

Die neue "außerordentliche Wirtschaftshilfe" und die "Überbrückungshilfe II" erfordern den Nachweis von Umsätzen bzw. Umsatzrückgängen für bestimmte Monate. Mit der monatsweisen BWA in AssBILA-B kann der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer diese Nachweise auf einfache Weise erbringen. Die Vorgehensweise im Programm entspricht der von der Überbrückungshilfe vom Juni 2020.